Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Villa Vilmblick, Lauterbach/Rügen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Ferienwohnung Villa Vilmblick. Lauterbach/Rügen. Lesen Sie sie deshalb sorgfältig durch.
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Eheleute Kerstin Böhme und Horst Skrobucha, Berlin, im Folgenden Vermieter genannt. Beide treten allein als Mietvermittler auf und wickeln direkt die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte ab.
2. Anmeldungen/Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Es dürfen sich nicht mehr als alle bei der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer in der Wohnung aufhalten. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
3. Preise
Die genannten Preise entsprechen den bei der Ausschreibung vorliegenden. Etwaig notwendig werdende Änderungen nach Vertragsabschluss müssen wir uns vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilungserhalt vom Vertrag zurückzutreten.
3.1. Kurtaxe
Die Kurtaxe des Ortes Putbus wird nach dem jeweils gültigen gemeindlich festgelegten Tarif mit der Rechnungssumme bei Rechnungslegung von Ihnen erhoben und vom Vermieter an die Stadt Putbus weitergeleitet.
4. Änderungen
Änderungen sind jederzeit möglich. Änderungswünsche in schriftlicher Form bedürfen einer Bestätigung durch den Vermieter. Verkürzt sich dadurch eine bereits bestätigte Buchung, so ist dies bis 21 Tage vor Mietbeginn kostenlos. Danach wird bis 14 Tage vor Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der wegfallenden Kosten berechnet, bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% der wegfallenden Kosten. Ab 2 Tage vor Mietbeginn führen Buchungsverkürzungen nicht mehr zu einer Kostenreduktion.
5. Zahlung
Der Gesamtbetrag des Mietpreises wird 14 Tage vor Bezug des Mietobjekts fällig. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt rechtzeitig vor dem Bezug durch den Vermieter.
6. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an den Vermieter gestellt werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenüber der Ferienwohnung Villa Vilmblick, Lauterbach/Rügen geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.
7. Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Mieters ohne Angabe von Gründen widersprechen.
8. Rücktritt
Sie können bis 2 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, werden wir für die angemietete Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen:
8.1 Rücktrittsgebühren
bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 10 % des Gesamtpreises, ab dem 44. bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises. Ab dem 29. Tag vor Mietbeginn werden 80% des Gesamtmietpreises fällig.
8.2 Nichtantritt
Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Vermieter erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung. Gleichzeitig wird der Gesamtmietpreis fällig.
9. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen.
10. Haustiere
Haustiere dürfen aus Rücksicht auf nachfolgende Mieter (Allergiker) nicht mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch den Vermieter verweigert oder nach späterem bekannt werden der Mietvertrag durch den Vermieter unverzüglich gekündigt werden.
11. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.
12. Daten
Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten seiner Gäste elektronisch zu speichern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Widerspruch notwendig. Von einem Widerspruch ausgenommen sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhoben werden müssen.
13. Baulärm/Baustelle
Sollte es unvorhersehbar im Haus oder in unmittelbarer Nähe der Ferienwohnung Villa Vilmblick, Lauterbach/Rügen, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Der Vermieter ist gehalten, die Störungen nach Treu und Glauben für den Mieter in einem angemessenen Umfang zu halten.
14. Allgemeine Verpflichtungen
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten (einzusehen vor Ort). Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
14.1 Auszug aus der Hausordnung
Während des Aufenthalts ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch eine vom Vermieter zu bestimmende Person durchgeführt und Ihnen in Rechnung gestellt oder nach besonderer Vereinbarung durch Sie durchgeführt. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter werfen, sind vom Mieter selbst zu erledigen.
Es müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Anmelder haftet persönlich für alle Mitreisenden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
17. Duckfehler
Druckfehler verpflichten uns nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit.
Ferienwohnung Villa Vilmblick
Vermieter:
Kerstin Böhme, Horst Skrobucha
Rohrweihstraße 33c
13505 Berlin
Dorfstraße 13
18581 Lauterbach / Rügen